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   VG München, 01.03.2023 - M 31 K 23.475   

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VG München, 01.03.2023 - M 31 K 23.475 (https://dejure.org/2023,5101)
VG München, Entscheidung vom 01.03.2023 - M 31 K 23.475 (https://dejure.org/2023,5101)
VG München, Entscheidung vom 01. März 2023 - M 31 K 23.475 (https://dejure.org/2023,5101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 52 Nr. 2; VwGO § 83 S. 1; GVG § 17a Abs. 2
    Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, München (verneint)

  • rewis.io

    Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, München (verneint)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 2.16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer

    Auszug aus VG München, 01.03.2023 - M 31 K 23.475
    Zwar können zu den ortsgebundenen Rechten nach § 52 Nr. 1 VwGO auch zuwendungsrechtliche Ansprüche gehören, wenn sie in Bezug auf unbewegliches Vermögen geltend gemacht werden und damit zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (st.Rspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.5.2017 - 3 AV 2/16 - juris Rn. 7 ff.; VG München, B.v. 15.7.2020 - M 31 K 17.3817 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 AV 2.00

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Verwaltungsgerichtes - Amtssitz des

    Auszug aus VG München, 01.03.2023 - M 31 K 23.475
    Bei einer Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO, bei der, wie hier, noch kein Bescheid ergangen ist, kommt es auf den Sitz der zuständigen Bundesbehörde an (vgl. BVerwG, B.v. 9.3.2000 - 1 AV 2/00 - juris Rn. 2; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 52 Rn. 17).
  • VG München, 15.07.2020 - M 31 K 17.3817

    Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Auszug aus VG München, 01.03.2023 - M 31 K 23.475
    Zwar können zu den ortsgebundenen Rechten nach § 52 Nr. 1 VwGO auch zuwendungsrechtliche Ansprüche gehören, wenn sie in Bezug auf unbewegliches Vermögen geltend gemacht werden und damit zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (st.Rspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.5.2017 - 3 AV 2/16 - juris Rn. 7 ff.; VG München, B.v. 15.7.2020 - M 31 K 17.3817 - juris Rn. 4).
  • VG München, 07.02.2024 - M 31 K 24.152

    Verweisung, Wiederaufbau NRW anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe

    Zu den ortsgebundenen Rechten nach § 52 Nr. 1 VwGO können auch subventionsrechtliche Ansprüche - hier solche auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) - gehören, wenn sie in Bezug auf unbewegliches Vermögen geltend gemacht werden und damit zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (st.Rspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.5.2017 - 3 AV 2/16 - juris Rn. 7 ff.; VG München, B.v. 25.9.2023 - M 31 K 23.4387 - juris Rn. 7; B.v. 1.3.2023 - M 31 K 23.475 - juris Rn. 7).
  • VG München, 12.09.2023 - M 31 K 23.4223

    Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), örtliche

    Danach ist - vorbehaltlich der Zuständigkeiten nach § 52 Nr. 1 und 4 VwGO - u.a. bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen gegen einen Verwaltungsakt einer Bundesbehörde das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Bundesbehörde ihren Sitz hat (vgl. zur Zuständigkeit im Vollzug der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen: VG München, B.v. 1.3.2023 - M 31 K 23.475 - juris).
  • VG München, 25.09.2023 - M 31 K 23.4387

    Verweisung, Zuschüsse zur Erkundung und Sanierung gemeindeeigener

    Zu den ortsgebundenen Rechten nach § 52 Nr. 1 VwGO können auch subventionsrechtliche Ansprüche - hier solche nach Art. 13a Abs. 4 BayBodSchG i.V.m. Art. 4 Abs. 2 UStützV - gehören, wenn sie in Bezug auf unbewegliches Vermögen geltend gemacht werden und damit zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (st.Rspr., vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.5.2017 - 3 AV 2/16 - juris Rn. 7 ff.; VG München, B.v. 1.3.2023 - M 31 K 23.475 - juris Rn. 7).
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